Die Pflegepolice | All-Risk-Versicherungen für Ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Altenheime, Betreutes Wohnen und Hospiz
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Modulbausteine

Die Modulbausteine der All-Risk-PflegePolice | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter von Ambulanten Pflegediensten, Altenheimen und Pflegeheimen
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Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung

für Heime

Kleiner Fehler - große Wirkung! Mitunter genügt eine kleine Unachtsamkeit der Heimleitung oder eines Mitarbeiters, um einen großen Vermögensschaden auszulösen.

Die Pflegepolice Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Heime in öffentlich-rechtlicher, gemeinnütziger oder privater Trägerschaft bietet
Ihnen dafür einen umfassenden und kostengünstigen Versicherungsschutz vor finanziellen Folgen aus der ausgeübten Verwaltungstätigkeit des Heimes,
seine Organmitglieder und Mitarbeiter.

Warum ist die Versicherung für Sie so wichtig?

Wie ein Damoklesschwert schwebt Tag und Nacht das Risiko einen Fehler bei Verwaltungsaufgaben zu machen über der Einrichtung, der Organmitglieder und Mitarbeiter. Dieser kann ein Vermögen kosten. Ihr Vermögen!

Wer zählt zum versicherbaren Personenkreis?


::
Versicherungsnehmer
:: Organe (z.B. Geschäftsführer)
:: Mitarbeiter

Was ist versichert? Welche Schadensfälle können auftreten?


Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer,
seine Organe oder ein Mitarbeiter wegen eines bei der versicherten Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden
(Drittschaden).

Finanzieller Schaden durch z.B. eine(n):
:: Verwechslung von Heimbewohner-Unterlagen
:: Versäumnis (Verlängerung der GEZ-Befreiung für einen Bewohner)
:: Ausfertigung einer fehlerhaften Bescheinigung
:: Erteilung einer unrichtigen Auskunft
:: unzulässige Weitergabe von Krankenberichten, Diagnosen und Befunden

Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer durch eine fahrlässige Dienstverletzung der Versicherten unmittelbar erleidet
(Eigenschaden).

Finanzieller Schaden durch z.B. eine(n):
:: Fehler bei der Abrechnung mit einem Sozialversicherungsträger
:: Mitarbeiterkündigung ist aufgrund eines Formfehlers unwirksam
:: unterlassene Ablastung von Kosten auf Sozialhilfeträger
:: Anerkennung überhöhter Rechnungen
:: Überzahlung von Bezügen
:: Beschaffung unbrauchbaren Materials

Welche Versicherungssummen-Kombinationen gibt es?


::
EUR 50.000,-
:: EUR 100.000,-
:: EUR 150.000,-
:: EUR 200.000,-
:: EUR 250.000,-
 

Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?


Die Aufgaben der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestehen in der Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der Versicherungssumme.

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