Die Pflegepolice | All-Risk-Versicherungen für Ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Altenheime, Betreutes Wohnen und Hospiz
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Die Modulbausteine der All-Risk-PflegePolice | Bauherrenhaftpflichtversicherung für Ambulante Pflegedienste, Altenheime und Pflegeheime
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"Technische Versicherungen" Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für Altenpflegeheime, Altersheime, Seniorenheime und Betreutes Wohnen

Wenn die Baugrube zum finanziellen Ruin wird!

Während Ihr Firmengebäude Stein um Stein wächst, haften Sie für vieles, was auf der Baustelle schief gehen kann. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen aus Schadenersatz-ansprüchen.

Die richtige Verkehrssicherung auf dem Baugrundstück!

Warum ist die Versicherung für Sie so wichtig?

Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich - von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen. Sie müssen grundsätzlich für alle Schäden gerade stehen, die Fremde auf der Baustelle erleiden.

Wenn ein Arbeiter in einen ungesicherten Schacht fällt oder sich ein Verkehrs-unfall ereignet, weil Baumaterial auf die Straße ragt, dann müssen Sie als Bauherr damit rechnen, für die Folgen haftbar gemacht zu werden. Diese Risiken sollten Sie absichern. Denn ein tragischer Unfall kann hohe finanzielle Forder-ungen nach sich ziehen und nicht nur Ihr Bauvorhaben, sondern auch Ihr Unternehmen bedrohen.

Wer ist versichert?

Versichert werden können natürliche und juristische Personen.

Was ist versichert?

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, für die Sie als Bauherr bei Verletzung der Ihnen obliegenden Pflichten von Dritten in Anspruch genommen werden können.

Versichert sind:
:: Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
:: Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
:: Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden für das versicherte Anwesen in der Bundesrepublik Deutschland.

Besonderheiten

Mitversichert werden können folgende zusätzliche Einschlüsse:

:: Bauen in eigener Regie
:: Einsatz von geliehenen oder gemieteten Baumaschinen und Kräne
:: Be- und Endladeschäden an fremden Landfahrzeugen / Container
:: Leitungs- und Leitungsfolgeschäden

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